CDU Lüchow-Dannenberg

Antrag Einführung Bezahlkarte

"Kürzlich hat der Bundestag die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Dieses wird von uns begrüsst! Diese Instrument kann dazu beitragen, dass Schleuserkriminalität erschwert wird. Zudem kann es dazu beitragen den Verwaltungsprozess bei der Gewährung der Beihilfen zu entbürokratisieren", begründete der Vorsitzende der CDU- Kreistagsfraktion, Christian Carmienke diesen Antrag.

 

 

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Betreff: Antrag für FA Soziales & Migration, KA & Kreistag

Der Kreistag Landkreis Lüchow – Dannenberg möge beschließen:

Einführung der Bezahlkarte vorbereiten mit dem Ziel diese bis spätestens Anfang 2025 einzuführen

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen um die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis spätestens Anfang 2025 arbeitsfähig einzuführen, mit der die Barauszahlung deutlich beschränkt wird.

Begründung:

Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Maßnahmen geeinigt, um die irreguläre Migration zurückzudrängen. Zum 31. Januar hat sich eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe mit Zustimmung von 14 der 16 Länder, einschließlich Niedersachsen, auf Standards der Bezahlkarte verständigt.

Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass

· es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt.

· Leistungsberechtigte perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten sollen.

· über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen jedes Land selbst entscheidet.

· die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte in allen Ländern einheitlich sein sollen.

· ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland nicht möglich sein sollen.

· eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten ermöglicht werden soll.

· die Bezahlkarte soll grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein soll. Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional eingeschränkt, Branchen können ausgeschlossen werden.

· eine Vergabe bis Sommer 2024 angestrebt wird.

· der Bund alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg bringen wird.

Zugleich soll der bisherige automatische Anspruch auf Sozialhilfe und Bürgergeld statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich ein Anspruch auf die üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Land Niedersachsen hat diesem Vorgehen zugestimmt. Die Auftragsvergabe für die Bezahlkarte soll im Sommer 2024 erfolgen.

Der Lüchow- Dannenberg Kreistag spricht sich für die schnellstmögliche Einführung der Bezahlkarte aus. Mit ihrer Einführung wird der Verwaltungsaufwand gesenkt, die Möglichkeit unterbunden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und unter anderem auch dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität bekämpft. So soll ein Pullfaktor für irreguläre Migration verringert werden. Voraussetzung für diese Wirkungsweise ist allerdings, dass auch in Niedersachsen die Bargeldauszahlung kartenbasiert bis auf ein „ Handgeld“ maximal 50,00€ a Monat a Karte eingeschränkt wird. Die Aufladung wird zentralisiert in der Kreisverwaltung Lüchow- Dannenberg implementiert. Damit entfällt ein deutlicher Kundenkontakt zur Sachbearbeitung in der auszahlenden Stelle, führ somit zur deutlichen Senkung der Zeit-/ ggf. Stellenbindung. So dann ist jedem der Einkauf für “Kleinigkeiten“ (Schulmilch, Eis im Schwimmbad etc.) möglich und eine diskriminierende Ungleichbehandlung ausgeschlossen.

Innerhalb der Kreisverwaltung sind erhebliche organisatorische Vorarbeiten und Abstimmungen notwendig, um diese Systemumstellung unverzüglich und fehlerfrei sicherzustellen, nachdem einheitliche bundesweite Standards festgelegt wurden. Dies muss durch die frühzeitige Erarbeitung, Abstimmung und Einbringung eines Lastenheftes gewährleistet werden. Der Sachstandberichte als Dauer TOP bis zur Umsetzung zu jeder Fachausschusssitzung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carmienke